Kettenzüge gemäß BGV D8
und D8 Plus/ igvw SQ P2 sind gemäß den
BGV/ GUV/ BGG - Richtlinien und der Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV) vor der ersten Inbetriebnahme und mindestens einmal
jährlich durch einen Sachkundigen zu prüfen.
BGV C1-Züge sind vor
der Erstinbetriebnahme und alle vier Jahre durch einen ermächtigten
Sachverständigen sowie mindestens einmal jährlich durch einen
Sachkundigen
zu prüfen.
Technische Arbeits- und
Betriebsmittel
dürfen gemäß Produktsicherheitsgesetzt und der BGV A1 ohne gültige
UVV/VDE-Prüfung nicht weiter betrieben werden. Ohne gültige UVV/VDE
erlischt im Schadensfall jeder Versicherungsschutz!